Thursday, July 16, 2026

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Gefunden, geklärt!

Von Referat Kommunikation bekam ich auf meine Nachfrage hin einen Link zur

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Park- und Grünanlagen der Stadt Braunschweig (Park- und Grünanlagensatzung) vom 27. Juni 2023

Und dort heißt es:

§ 5

Grillen

...
...

(3) Bei länger anhaltender Trockenheit ist das Grillen ab Gefahrenstufe 4 des Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes in Park- und Grünanlagen und auf den öffentlichen Grillplätzen untersagt.


Alles Klar! Ich bitte noch um Korrektur der PM, auch wenn sich das inzwischen ja erledigt hat. Und um Berücksichtigung in folgenden Pressemitteilungen, dass die Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit da gar nichts mehr mit zu tun hat und die einzig maßgebliche Verordnung die Satzung über die Benutzung der öffentlichen Park- und Grünanlagen ... ist




  1. RrBd1957

    Thursday, July 16, 2026 at 12:06:44


    Gefunden, geklärt!

    Von Referat Kommunikation bekam ich auf meine Nachfrage hin einen Link zur

    Satzung über die Benutzung der öffentlichen Park- und Grünanlagen der Stadt Braunschweig (Park- und Grünanlagensatzung) vom 27. Juni 2023

    Und dort heißt es:

    § 5
    Grillen
    ...
    ...

    (3) Bei länger anhaltender Trockenheit ist das Grillen ab Gefahrenstufe 4 des Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes in Park- und Grünanlagen und auf den öffentlichen Grillplätzen untersagt.


    Alles Klar! Ich bitte noch um Korrektur der PM, auch wenn sich das inzwischen ja erledigt hat. Und um Berücksichtigung in folgenden Pressemitteilungen, dass die Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit da gar nichts mehr mit zu tun hat und die einzig maßgebliche Verordnung die Satzung über die Benutzung der öffentlichen Park- und Grünanlagen ... ist.


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